Der erfolgreiche Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule für Holztechnik berechtigt zur Aufnahme einer auf zwei Jahre verkürzten dualen Berufsausbildung im holztechnischen Bereich. Während der anschließenden dualen Ausbildung wird die Berufsschule ausbildungsbegleitend besucht. Nach insgesamt drei Jahren kann die Schul- und Gesellenprüfung z.B. als Tischler/-in (Schreiner/-in) abgelegt werden.
Schüler/-innen, die im Anschluss keine Berufsausbildung aufnehmen, haben mit dem Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule für Holztechnik die gesetzliche Berufsschulpflicht erfüllt.