Zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ist zugelassen, wer:
1.) eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter/in und mindestens
zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist
2.) ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis mit
Fach- und Führungsaufgaben vorweist
3.) durch Vorlage von Zeugnissen den Nachweis erbringt, dass die erweiterte berufliche
Handlungsfähigkeit erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.