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Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Wirtschaftsoberschule ist der mittlere Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) bzw Klasse 10 (G8) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes), wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im naturwissenschaftlichen Fach (z.B. Physik, Chemie, Biologie)

a) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein müssen oder

b) in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können. Zu der Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist und

c) das Abschlusszeugnis der Berufsschule bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich.

Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die nach c) verlangte einschlägige Berufsausbildung anerkennen.

Ein Quereinstieg in das zweite Jahr der Wirtschaftsoberschule für Bewerber mit Fachhochschulreife ist möglich, wenn im Fachhochschulreifezeugnis in den maßgebenden Fächern die Durchschnittsnote 2,5 erreicht wurde. In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im berufsbezogenen Schwerpunktfach (Wirtschaft) muss dabei die Note 3 erreicht sein. Dies gilt nur nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen der zweiten Klasse der Wirtschaftsoberschule und wenn noch Plätze in dieser Klasse frei sind. Weiterhin muss eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich (z.B. staatl. gepr. Wirtschaftsassistent) abgeschlossen sein.

Bewerber, die bereits anderweitig die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.

 

Auswahlverfahren:

Ein Auswahlverfahren ist durchzuführen, wenn nicht alle Personen, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können. Die Auswahl erfolgt entsprechend der Rangfolge der gesamten Durchschnittsnote (ohne Arbeitsgemeinschaften) des mittleren Bildungsabschlusses (s. "Aufnahmevoraussetzungen" 1a). Die Bewerbergruppe nach Abschnitt 1b (s.o.) kann bei Anwendung des Auswahlverfahrens nicht aufgenommen werden. Der genaue Wortlaut der Bestimmungen kann bei der Schulleitung eingesehen werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet letztlich der Schulleiter. Er kann eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer sich der Bewerber erklären muss, ob er die zugesagte Aufnahme annimmt.