Probezeitregelung:
Nach dem ersten Schulhalbjahr entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten über das Bestehen der Probezeit. Für das bestehen der Probezeit gelten die Regeln für das Bestehen der Abschlussprüfung.
Wichtig: Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg II verlassen!
Die erneute Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist danach noch einmal möglich.