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Probezeitregelung:

Nach dem ersten Schulhalbjahr entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten über das Bestehen der Probezeit. Für das bestehen der Probezeit gelten die Regeln für das Bestehen der Abschlussprüfung.

Wichtig: Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg II verlassen!

Die erneute Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist danach noch einmal möglich.