Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft (Meisterschule)

Überblick

Hauswirtschaftsmeister/-innen sind  im mittleren Management hauswirtschaftlicher Betriebe wie zum Beispiel in Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Kinderheimen und Kindertagestätten, Jugend- und Erholungsheimen, Sozialstationen, Hotels, Kurkliniken, Pensionen, Krankenhäusern und Schulungszentren tätig.

Sie sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des gesamten hauswirtschaftlichen Bereichs und bringen dazu fundierte Kenntnisse aus den Bereichen Betreuung und Versorgung sowie aus der Betriebs- und Unternehmensführung mit.

Zudem besitzen sie die Ausbildungsberechtigung und verfügen somit auch über Kenntnisse in der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Hauswirtschaftsmeister/-innen arbeiten jedoch auch als Selbständige, etwa im Rahmen einer Serviceagentur, bei der Schulverpflegung in Ganztagsschulen oder in beratender Funktion.

 

Unterricht

2,5 Jahre
Jeweils Dienstags
(Schulferien frei)
8:30 – 18:00 Uhr

 

Bildungsdauer und Struktur


  • Dauer: 2,5 Jahre

Aufnahmevoraussetzung


  • Berufsausbildung als Hauswirtschafter/-in + 2 Jahre Praxis
  • Ohne Ausbildung: 5 Jahre Praxis + Fach-/Führungsaufgaben
  • Zeugnisse: Erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit für Prüfungszulassung.

Abschluss


  • Meister/-in der Städtischen Hauswirtschaft 
 

Aufnahmevoraussetung

Zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ist zugelassen, wer:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter/in und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist.
  2. ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis mit Fach- und Führungsaufgaben vorweist.
  3. durch Vorlage von Zeugnissen den Nachweis erbringt, dass die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
 

 

Stundentafel

Std. Woche

Fachtheorie

Versorgung und Betreuung 4
Betriebs- und Unternehmensführung 3
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung 4
   

Fachpraxis

Wäschepflege, Reinigung, Verpflegung und Service, Arbeitsunterweisungen 3
   

 

 

Prüfung und Abschluss

Mit Bestehen der Prüfung wird die Ausbildungsberechtigung in der Hauswirtschaft erworben:

  • Meister/-in der Städtischen Hauswirtschaft